Kanzlei Falk Völker
Leistungsspektrum:
Schwerpunktmäßig bearbeite ich die Rechtsgebiete Immobilienrecht, Familienrecht und Strafrecht, beratend und prozessführend bevorzugt für private Mandanten und kleinere Firmen auch im Ausland in der nördlichen Schweiz und im östlichen Frankreich/Elsass. Im ausländischen Recht unter Hinzuziehung entsprechender dort ansässiger und zugelassener Kanzleien.
Meine Tätigkeit umfasst das
komplette Familienrecht, schwerpunktmässig: Scheidung, Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften, Unterhalt, auch der nicht verheirateten Mutter, Zugewinn, Erbrecht,
Strafrecht, einschließlich Betäubungsmittelstrafrecht
Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht
Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Maklerrecht und Immobilienrecht
Werkvertragsrecht
Arbeitsrecht, Inkasso/ Beitreibung von Forderungen.
Regulierung von Auslandsunfällen.
Firmengründung in Frankreich. Beratung bei Verbraucherinsolvenzen in Frankreich mit dem Ziel schnellerer Restschuldbefreiung als in Deutschland.
Sprechstunden:
nach Vereinbarung in der Kanzlei
vereinbarte Besprechungstermine am Telefon
Besprechungs- und Ortstermine beim Mandanten
Übrigens:
Durch das Soldan-Institut wurde in einer Bevölkerungsumfrage untersucht, welche Kriterien für einen Mandanten wichtig sind, um sich für einen Anwalt zu entscheiden. Im Wesentlichen sind das folgende Kriterien:
Möglichkeit zum sofortigen Gespräch 83%,
Möglichkeit schnell einen Termin zu erhalten 83%,
Spezialisierung 80%,
Freundlichkeit des Personals 71%,
Ruf der Kanzlei/des Anwalts 70%,
örtliche Nähe 65% und Empfehlung durch andere 58%.
An diesen Kriterien lassen wir uns gerne von Ihnen messen!
Demgegenüber sind die Grösse nur für 13% und der Internetauftritt nur für 8% ausschlaggebend, vgl. AnwBl 2007,445 f.
Ich arbeite mit einer Spracherkennungssoftware, die mir rasche Reaktionen ermöglicht.
Ich biete den Kontakt über E-Mail an, weil das eine gegenseitige schnelle Information ermöglicht.
Im Verkehr mit Gerichten und Kollegen bin ich gesetzlich gezwungen, auf das sogenannte besondere Anwalts Postfach (beA), ein spezielles E-Mail System, einzugehen. Ich halte davon nichts. Viele Kollegen auch nicht. Es ist überflüssig kompliziert und macht mehr Arbeit. Der Gesetzgeber hat die Frage aber entschieden.